Weiterführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Kreis Recklinghausen ab dem 01.01.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/183 die Weiterführung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) beschlossen. Das Projekt, welches bereits im Jahr 2012 begonnen wurde, soll ab dem 1. Januar 2015 für einen Zeitraum von drei Jahren unter den Förderbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen fortgesetzt werden.
Nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beläuft sich das jährliche Gesamtbudget für den Kreis Recklinghausen auf 3.233.168,60 Euro. Der Kreis übernimmt dabei den vom Land geforderten Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbudgets, was einem Betrag von 646.633,72 Euro entspricht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung dieses Eigenanteils für das Jahr 2015 keine Erhöhung der Kreisumlage zur Folge hat.
Die Verteilung des Budgets erfolgt vorbehaltlich weiterer Vorgaben des Landes auf Basis der bestehenden Stellenverteilung. Diese orientiert sich an einem Rahmenkonzept aus dem Jahr 2011, das die Verteilung der 60 Stellen zwischen dem Kreis und den beteiligten Städten regelt. Die voraussichtliche Aufteilung sieht vor, dass der Kreis Recklinghausen einen Anteil von 16,67 Prozent übernimmt, während die Budgets der einzelnen Städte, wie etwa Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Dorsten oder Gladbeck, entsprechend ihrer jeweiligen Anteile an der Stellenverteilung zugewiesen werden.
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