Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 69 bis 72 für die Landtagswahl 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/095 des Kreistags sieht die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 69 bis 72 im Rahmen der Landtagswahl 2022 vor. Diese Wahlkreise umfassen die Gebiete Recklinghausen I, II, III und IV, welche die Städte Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Herten, Marl, Haltern am See, Dorsten, Datteln, Castrop-Rauxel und Waltrop beinhalten. Gemäß den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes ist die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses für einen Kreis aus mehreren Wahlkreisen möglich.
Der Ausschuss soll aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern bestehen. Als Kreiswahlleiter und Stellvertreter wurden der Landrat sowie der Kreisdirektor vorgeschlagen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durch den Kreistag, sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt. Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürger zum Ausschuss bestellt werden, sofern keine Unvereinbbarkeit mit der Wählbarkeit zum Kreistag vorliegt. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Wahlorganen oder die Funktion als Wahlbewerber ist ausgeschlossen.
Die Aufgaben des gemeinsamen Kreiswahlausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Beschlussfassung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses in den betreffenden Wahlkreisen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20212204100095
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210422140003-0