Förderung der Fahrradmobilität als Arbeitgeber durch die Gewährung von Gehaltsvorschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/125 sieht vor, die Förderung der Fahrradmobilität innerhalb der Kreisverwaltung Recklinghausen durch die Gewährung von Gehaltsvorschüssen zu erweitern. Der Kreistag soll beschließen, den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zinslose Gehaltsvorschüsse in Höhe von maximal 2.560 Euro für die Anschaffung von Fahrrädern oder Elektrofahrrädern zu ermöglichen, sofern diese auch dienstlich genutzt werden. Die Rückzahlung der Vorschüsse soll in 12 oder 24 gleichen Monatsraten erfolgen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit dem Ziel, die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und die Gesundheitsförderung sowie den Klimaschutz zu unterstützen. Als Alternative zum Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing, der mit verschiedenen vertraglichen Einschränkungen und potenziellen Auswirkungen auf die Rentenansprüche der Beschäftigten verbunden ist, wird die Erweiterung der bestehenden Vorschussrichtlinie für PKW auf Fahrräder und Pedelecs vorgeschlagen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der Vorschussrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gewährung dieser freiwilligen Leistung zu einem personellen Mehraufwand in der Personalabteilung führen kann, insbesondere durch die Verwaltung der Rückzahlungen und die Bearbeitung von Störfällen. Ein entsprechender Personalbedarf soll im Rahmen einer Evaluation geprüft werden.
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