Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2019 ? 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2021/126 enthält einen Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2019 bis 2022. Der Plan trat am 27. Mai 2019 in Kraft. Gemäß der festgelegten Vorgaben ist zwei Jahre nach dem Inkrafttreten eine Überprüfung der Zielerreichung durch einen Zwischenbericht vorzunehmen, der dem Personalausschuss vorgelegt wird.
Die Grundlage für den Plan bildet eine Beschäftigtenanalyse. Auf deren Basis wurden in den Handlungsfeldern Personalentwicklung, Personalwirtschaft, Vereinbarkeit sowie Verwaltungskultur spezifische Ziele und Maßnahmen definiert. Diese dienen der Förderung der Gleichstellung, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie dem Abbau von Unterrepräsentanzen innerhalb der Verwaltung.
Im Rahmen des Controllings zur Überprüfung der Zielerreichung wird festgestellt, dass die im Gleichstellungsplan festgelegten Ziele unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben umgesetzt werden. Maßnahmen, die einen persönlichen Kontakt erfordern, wie beispielsweise der Girls‘-/Boys’Day, ein Eltern-Café oder ein Gesprächskreis für Beschäftigte in Pflegesituationen, werden nach Möglichkeit wieder durchgeführt, sobald die Pandemielage dies zulässt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210727090359-0