Dauerhafte Einrichtung der Stellen Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakts (BuT)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/128 sieht die dauerhafte Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vor. Die Stellen für Soziale Arbeit an Schulen werden durch Landesmittel finanziert, wobei der Kreis Recklinghausen einen Eigenanteil zwischen 20 % und 50 % trägt. Im Rahmen des Beschlussvorschlags soll die Finanzierung des Eigenanteils für die kreisangehörigen Städte und die Kreisverwaltung dauerhaft sichergestellt werden. Zudem wird die unbefristete Wiederbesetzung von acht Stellen in der Schulsozialarbeit an den Berufskollegs ermöglicht.
Die Grundlage für die Vorlage bildet die Mitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus dem August 2020, wonach die Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket fortgeführt und dauerhaft aus Landesmitteln finanziert wird. Derzeit trägt der Kreis einen Eigenanteil von 20 % für rund 70 Stellen. Die Fortführung der Finanzierung mit einem Eigenanteil von 20 % führt laut der Verwaltung zu jährlichen Auswirkungen auf die Kreisumlage in Höhe von etwa 646.634 Euro für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. Sollte sich der kommunale Anteil über die 20-Prozent-Marke erhöhen, müssten entsprechend höhere Aufwendungen eingeplant werden. Die Entscheidung dient der Sicherstellung der personellen Kontinuität an den Schulen sowie der Beschäftigungssicherheit der betroffenen Fachkräfte.
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