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Berichtsvorlage

Stand des barrierefreien Umbaus von ÖPNV-Haltestellen im Kreis Recklinghausen

2021/184 22.10.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2021/184 informiert über den aktuellen Stand des barrierefreien Umbaus von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Kreis Recklinghausen. Grundlage ist die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die die Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zum Ziel erklärt, jedoch Ausnahmen bei konkreter Begründung im Nahverkehrsplan zulässt.

Die Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen obliegt den jeweiligen Straßenbaulastträgern. Da die finanziellen und personellen Ressourcen bei den kreisangehörigen Kommunen begrenzt sind, wurde in Abstimmung mit Verkehrsunternehmen und Behindertenvertretern ein Baukastensystem zur Kategorisierung von Haltestellen entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf Haltestellen mit hoher Fahrgastfrequenz sowie auf Standorten in der Nähe wichtiger Einrichtungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Ein Verzicht auf den barrierefreien Ausbau ist unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei sehr geringer Verkehrsbedeutung, schwierigen räumlichen Gegebenheiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten.

Der aktuelle Status zeigt unterschiedliche Fortschritte in den beteiligten Kommunen: In Marl sind etwa 30 Prozent der Haltepunkte barrierefrei, in Herten rund 24 Prozent. In Dorsten wurden bereits etwa 45 Prozent der Haltestellen mit einem barrierefreien Hochbord ausgestattet, wobei ein Ausbau von 50 Prozent der Haltestellen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre geplant ist. Der Kreis selbst hat bislang 39 Haltestellen an Kreisstraßen barrierefrei umgebaut. Die Prioritäten für den weiteren Ausbau werden im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans aktualisiert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 208 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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