Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Förderung der Fahrradmobilität als Arbeitgeber

2021/072 25.03.2021 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen der Umsetzung des Vestischen Klimapaktes die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Fahrradmobilität beschlossen. Die Beschlussvorlage 2021/072 sieht vor, dass unbefristet Beschäftigte der Kreisverwaltung bei der Anschaffung eines Fahrrades einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 150 Euro, erhalten können. Die Finanzierung erfolgt über einen jährlichen Betrag von 22.500 Euro aus Mitteln des Klimapaktes für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023.

Die Maßnahme basiert auf einer Entscheidung des Kreistags vom September 2019, die Nutzung von Fahrrädern für Arbeitswege zu stärken. Da externe Darlehensangebote für die Belegschaft als nicht umsetzbar eingestuft wurden, wurde dieser direkte Zuschuss als Alternative konzipiert. Neben der Förderung klimaschonender Mobilität sollen durch die Maßnahme auch die Parkraumsituation am Kreishaus und an den Nebenstellen entlastet sowie die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden.

Die Details zur Antragstellung sowie die genauen Voraussetzungen, etwa die Nutzung des Fahrrades für dienstliche Zwecke, werden zwischen dem Personalbereich, dem Klimaschutzbereich und dem Personalrat abgestimmt. Ergänzend zur direkten Förderung wird für tariflich Beschäftigte die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings eröffnet. Die Ausgestaltung der betrieblichen Vereinbarungen hierzu hängt von der Auswertung der Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen zum kommunalen Tarifvertrag für das Fahrradleasing ab.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente