Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/096 wurde dem Kreistag der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 vorgelegt. Der Entwurf wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen erstellt, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Kreisverwaltung Recklinghausen darzustellen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kreistag den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung der Abschlüsse zugestimmt. Es ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht der beauftragten Gesellschaft im November zur Beschlussfassung im Ausschuss vorgelegt wird. Nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss soll der Kreistag den Jahresabschluss durch einen Beschluss feststellen.
Die Unterlagen zum Jahresabschluss, welche eine Zusammenfassung, die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung enthalten, werden den Fraktionen sowie dem Vorsitz und den Stellvertretern des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform zur Verfügung gestellt. Zudem erhält jedes Mitglied des Kreistages die Gesamtdaten auf einem Datenträger. Die Informationen werden nach der Sitzung zusätzlich im Internet zum Download bereitgestellt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20212604100096
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210426080639-0