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Berichtsvorlage

Schlüssiges Konzept im Kontext KdU im Kreis Recklinghausen

2021/138 29.07.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2021/138 erläutert die Anwendung und Bedeutung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Kreis Recklinghausen. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die prüft, inwieweit dieses Konzept steuerungspolitische Möglichkeiten bietet, um einer möglichen Segregation von Wohngebieten entgegenzuwirken.

Das Konzept dient der rechtssicheren Festlegung der angemessenen Bruttokaltmieten für die Rechtskreise SGB II und SGB XII. Dabei werden die Nettogrundmieten so ermittelt, dass etwa ein Drittel des am Wohnungsmarkt angebotenen Wohnraums anmietbar ist. Die Berechnung basiert auf der Auswertung von über 20.000 Wohnungsangeboten durch einen externen Dienstleister. Die aktuellen Werte, die seit dem 1. April 2021 gelten, berücksichtigen die jeweiligen Städte des Kreises als eigene Vergleichsräume. So variieren die Beträge je nach Kommune, etwa zwischen 387 Euro für eine Person in Herten und 457 Euro in Haltern.

Durch die Festlegung der Vergleichsräume auf das jeweils gesamte Stadtgebiet soll eine Ghettoisierung verhindert werden, die durch zu kleinteilige Mietgrenzen innerhalb einer Stadt entstehen könnte. Das Konzept wird von den zuständigen Sozialgerichten als Grundlage für die Festsetzung der Bedarfe anerkannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die städtischen Wohnraumkonzepte die Ergebnisse dieses Verfahrens in ihre Planungen einbeziehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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