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Beschlussvorlage

Befristung der Stellen für Baustein I und Baustein II der Kommunalen Integrationsmanagements und des Mietvertrages zur externen Anmietung von Räumlichkeiten

2021/075 30.03.2021 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/075 wird dem Kreistag vorgeschlagen, die Befristung der Stellen für das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) sowie den Mietvertrag für externe Räumlichkeiten der Steuerungsstellen zu verlängern. Die befristeten Einstellungen für die strategische Steuerung und das individuelle Case-Management sollen über den aktuellen Bewilligungszeitraum des Landes, der am 31.12.21 endet, hinaus zunächst bis zum 31.12.22 fortgeführt werden. Ebenso soll der Mietvertrag für die externen Räumlichkeiten der KIM-Steuerungsstellen bis zum 31.12.22 abgeschlossen werden.

Der Hintergrund der Vorlage ist die Diskrepanz zwischen der Förderrichtlinie des Landes, die das Vorhaben bis Ende 2022 vorsieht, und den vorliegenden Zuwendungsbescheiden, die lediglich bis Ende 2021 befristet sind. Die Verwaltung führt aus, dass die Befristung bis Ende 2021 zu Planungsunsicherheit bei der Personalgewinnung für insgesamt 15 Stellen führen würde. Eine entsprechende Stellungnahme der zuständigen Landesministerin verdeutlichte, dass die kurzfristige Befristung haushaltstechnische Gründe hat, das langfristige Ziel der Verstetigung des KIM jedoch im Interesse des Landes sei. Die Verwaltung bewertet die Zusicherungen des Ministeriums als ausreichende Grundlage, um die Arbeitsverträge und den Mietvertrag bis zum 31.12.22 zu gestalten. Die Verfahren zur Stellenbesetzung für die strategische Steuerung wurden bereits mit dem ursprünglichen Befristungsdatum eingeleitet und müssten nun entsprechend angepasst werden.

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