Einführung eines Telenotarztsystems - Zusammenarbeit mit der Stadt Münster
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/141 des Kreisausschusses befasst sich mit der Einführung eines Telenotarztsystems im Regierungsbezirk Münster. Im Zentrum steht der Auftrag an den Landrat, eine Absichtserklärung zur Bildung einer Trägergemeinschaft für ein solches System am Standort Münster zu unterzeichnen.
Ein Telenotarztsystem dient als Ergänzung zum bestehenden Notarztsystem. Dabei fungiert ein Notarzt oder eine Notärztin per Telefon als Ansprechpartner für die Leitstelle und die Besatzungen der Rettungswagen. Zudem können medizinische Patientendaten, wie EKG-Bilder oder Beatmungsdaten, an die Telenotarztzentrale übertragen werden. Das System soll insbesondere die Zeit überbrücken, bis der vor Ort eintreffende Notarzt die Einsatzstelle erreicht.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht eine Kooperation mehrerer Rettungsdienstträger vor, um die Etablierung solcher Systeme in jedem Regierungsbezirk zu ermöglichen. Die Stadt Münster hat hierzu die Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik angeboten und die Bereitschaft zur Kooperation mit den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks signalisiert. Mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung soll die Grundlage geschaffen werden, um die Details der Zusammenarbeit, die Aufgabenverteilung sowie die anfallenden Kosten zu ermitteln. Eine endgültige Entscheidung über die Einführung und die Zusammenarbeit würde eine entsprechende Aufnahme in den Rettungsdienstbedarfsplan sowie die Abstimmung mit den Kostenträgern voraussetzen.
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