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Beschlussvorlage

Aufwandsentschädigung für den Kreisbrandmeister und die stellvertretenden Kreisbrandmeister

2021/142 30.07.2021 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/142 sieht eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen sowie der Reisekostenpauschalen für den Kreisbrandmeister und die stellvertretenden Kreisbrandmeister vor. Die letzte Anpassung dieser Bezüge erfolgte im Jahr 2002. Im Auftrag der Gremiensitzungen hat die Verwaltung die Höhe der Entschädigungen geprüft und dabei auch eine Umfrage in Nachbarkreisen durchgeführt.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Kreis zu ermächtigt, die Höhe der Aufwandsentschädigung festzusetzen. Die Verwaltung schlägt vor, sich bei der Festsetzung an der Entschädigungsverordnung für die Mitglieder kommunaler Vertretungen zu orientieren.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreisbrandmeister ab dem 1. Januar 2022 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 476,80 Euro sowie eine Reisekostenpauschale von 140 Euro erhält. Die stellvertretenden Kreisbrandmeister sollen ab demselben Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung von 238,40 Euro und eine Reisekostenpauschale von 70 Euro erhalten. Die Reisekostenpauschale dient der pauschalen Abgeltung von Tagegeldern und Übernachtungskosten bei Dienstgeschäften im Zuständigkeitsbereich. Zudem wird vorgeschlagen, die Entschädigungssätze bei künftigen Änderungen der Entschädigungsverordnung automatisch anzupassen.

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