Finanzierung der Frauenberatungsstellen 2021 ff
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/078 wird die Fortführung der finanziellen Förderung für Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen für die Jahre 2021 und 2022 beantragt. Die Förderung umfasst die allgemeine Frauenberatung sowie die Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt.
Die finanzielle Unterstützung durch den Kreis dient dazu, die Differenz zwischen den Landesförderpauschalen und den tatsächlichen Personalkosten auszugleichen. Während die Frauenberatungsstelle Herten über eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von jährlich 31.000 Euro verfügt, übernimmt der Kreis die Kosten für die Differenzbeträge der Stellen in Gladbeck und Recklinghausen. Diese Übernahme der sogenannten ausgefallenen Landesförderung erfolgt als freiwillige Aufgabe des Kreises.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für das Jahr 2021 eine maximale Förderung von 65.000 Euro und für das Jahr 2022 eine maximale Förderung von 71.000 Euro vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung der Förderbeträge keine neue Kostenbelastung für den Kreishaushalt darstellt, da die entsprechenden Mittel bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt wurden. Die Sicherstellung der Finanzierung ist notwendig, um die entstandenen Fehlbeträge bei der Personalkostenförderung durch das Land auszugleichen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20213103100078