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Beschlussvorlage

Finanzierung der Beratungs- und Infocenter Pflege

2022/088 01.08.2022 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/088 dazu aufgerufen, die Zuweisungsbeträge an die kreisangehörigen Städte zur Finanzierung der Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) bis zum Jahr 2026 anzuheben. Der Vorschlag sieht eine stufenweise Erhöhung der Beträge pro Einwohner über 65 Jahre vor: von 4,00 Euro im Jahr 2023 auf 4,25 Euro im Jahr 2024, 4,50 Euro im Jahr 2025 und schließlich 4,75 Euro im Jahr 2026.

Die elf im Kreis Recklinghausen ansässigen Beratungsstellen erfüllen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW den Auftrag, Pflegebedürftige und deren Angehörige über ambulante, teilstationäre sowie vollstationäre Hilfen zu informieren. Die Zentren sind in den Städten angesiedelt, während der Kreis die Koordinierungsfunktion übernimmt. Die Leistungen umfassen unter anderem persönliche und telefonische Beratung, Hausbesuche, Fallmanagement sowie die Bereitstellung von Informationsmaterialien.

Die Verwaltung begründet die Anpassung mit steigenden Personalkosten, dem höheren Aufwand für Informationsmaterialien sowie der demografischen Entwicklung, die eine Zunahme der Bevölkerung über 65 Jahre prognostiziert. Durch die Umsetzung des Leitbilds „ambulant vor stationär“ sollen stationäre Aufnahmen verzögert und die häusliche Pflege unterstützt werden. Die vorgeschlagene Anpassung der Kostensätze wurde bereits mit den Sozialdezernenten abgestimmt. Die jährlichen Gesamtkosten für den Kreis werden durch die Erhöhung von etwa 586.692 Euro im Jahr 2023 auf voraussichtlich 728.308 Euro im Jahr 2026 ansteigen.

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