Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde 2019/2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2022/090 legt den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde für den Zeitraum 2019/2020 vor. Die Behörde ist gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für die Einhaltung ordnungsrechtlicher Anforderungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig. Zu den Kernaufgaben gehören die regelmäßige und anlassbezogene Prüfung von Einrichtungen, die Beratung von Nutzern und Anbietern sowie die Einleitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 239 Einrichtungen geprüft, darunter stationäre Einrichtungen, Gasteinrichtungen und Wohngemeinschaften. Die Gesamtzahl der durchgeführten Prüfungen stieg von 282 im Zeitraum 2017/2018 auf 310 im Zeitraum 2019/2020. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfungen wurden vermehrt Anlassprüfungen durchgeführt. Während der Corona-Pandemie übernahm die Behörde zusätzliche Aufgaben, etwa die Überwachung von Hygienekonzepten und die Prüfung von Besuchsverboten.
Die Erreichung der vereinbarten Prüfquote von 100 % für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot konnte im Zeitraum 2019/2020 mit 62 % nicht realisiert werden. Als Gründe werden die personelle Situation sowie die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen bei Regelprüfungen angeführt. Zur personellen Verstärkung wurden durch Kreistagsbeschluss neue Stellen besetzt, sodass die Behörde im weiteren Verlauf des Jahres 2022 auf insgesamt 5,5 Verwaltungsmitarbeitende und 4 Pflegefachkräfte aufgestockt wird. Eine Organisationsuntersuchung zur künftigen personellen Ausstattung angesichts neuer gesetzlicher Aufgaben ist derzeit im Gange.
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