Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. Mai 2022 wurde die Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 behandelt. Der Entwurf, der die Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Kreisverwaltung Recklinghausen abbildet, wurde dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß dem Beschlussvorschlag wird der Entwurf zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Prozess der Jahresabschlusserstellung folgt den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits der Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung der Abschlüsse zugestimmt. Es wird erwartet, dass der entsprechende Prüfungsbericht im November dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Nach der Prüfung durch den Ausschuss ist vorgesehen, dass der Kreistag den Jahresabschluss in der Sitzung am 28. November 2022 förmlich feststellt.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen, die eine Bilanz sowie eine Ergebnisrechnung umfassen, werden den Fraktionen sowie dem Vorsitz und der Stellvertretung des Rechnungsprüfungsausschusses Papierausfertigungen zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten alle Mitglieder des Kreistags die Gesamtdaten auf einem Datenträger. Die Informationen werden im Anschluss an die Sitzung zusätzlich über das Internet zum Download bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20220405100066
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220504132112-0