Fortführung Kommunales Integrationszentrum und KOMM-AN NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/101 sieht die unbefristete Fortführung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) sowie des Landesprogramms KOMM-AN NRW im Kreis Recklinghausen vor. Grundlage hierfür ist das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) Nordrhein-Westfalen, welches eine generelle Verstetigung der Integrationszentren sowie eine fortgesetzte Förderung durch das Land vorsieht.
Das Kommunale Integrationszentrum fungiert als Integrationsfachstelle in Trägerschaft des Kreises. Es koordiniert Integrationsangebote, unterstützt die Vernetzung von Akteuren im Bildungs- und Gemeinwesen und fördert die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Programm KOMM-AN NRW wird durch das KI umgesetzt und konzentriert sich auf die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie auf die Qualifizierung von Helferinnen und Helfern.
Die dauerhafte Fortsetzung der Programme ist mit der Entfristung von sieben Stellen bei der Kreisverwaltung sowie der entsprechenden Arbeitsverträge verbunden. Der Kreis übernimmt dabei die nach Abzug der Landesförderung verbleibenden Eigenanteile der Personal- und Arbeitsplatzkosten. Die Finanzierung der Strukturen erfolgt durch Mittel des Landesministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie des Ministeriums für Schule und Bildung.
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