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Berichtsvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen - Jahresrechnung des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft für das Jahr 2021

2022/117 04.10.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2022/117 zum Jahresabschluss der Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen legt die Ergebnisse des Gebührenhaushaltes für das Jahr 2021 dar. Im Berichtszeitraum beliefen sich die Einnahmen aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, die Verwertung von Bio-, Garten- und Parkabfällen sowie von Sperrmüll und Wertstoffen auf 29.086.509,83 Euro. Den Ausgaben in Höhe von 29.570.047,48 Euro stand somit ein Fehlbetrag von 483.537,65 Euro gegenüber.

Als wesentlicher Grund für die Abweichung zur Kalkulation wird eine Senkung der Entsorgungsgebühren in den EKOCity-Anlagen um 5,83 Euro pro Tonne angegeben. Diese Mischpreissenkung resultierte aus gestiegenen Anliefermengen der Mitgliedskommunen sowie höheren Energieerlösen, insbesondere beim Müllheizkraftwerk der AWG. Zwar führten Mehrmengen bei Bioabfällen und Wertstoffen zu Kostensteigerungen, diese konnten jedoch teilweise durch geringere Vorhaltekosten bei der Papierverwertung kompensiert werden.

In der ursprünglichen Kalkulation war eine Entnahme aus der Gebührenrücklage in Höhe von 1.430.841,54 Euro zur Gebührenstützung vorgesehen. Da der tatsächliche Fehlbetrag geringer ausfiel, war diese Entnahme nicht in vollem Umfang erforderlich. Der Bestand der Gebührenrücklage belief sich nach Berücksichtigung des Fehlbetrags von 2021 zum 31.12.2021 auf 4.038.256,87 Euro. Für die Kalkulation 2023 ist vorgesehen, keine Rücklagenentnahme zur Gebührenstützung vorzunehmen, um die Rücklage angesichts möglicher CO2-Steuer-Auswirkungen als Ausgleich für etwaige Unterdeckungen zu erhalten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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