Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen - Gebühren und Entgelte 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/119 regelt die Abfallgebühren und -entgelte im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2023. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall, Problemabfällen aus Haushalten sowie Wertstoffen auf 156,40 € pro Tonne festsetzen. Diese Anpassung erfolgt unter Verzicht auf Entnahmen aus der Gebührenrücklage, um finanzielle Unwägbarkeiten durch die CO2-Steuer abzufedern. Die kalkulierten Entsorgungskosten für diese Fraktionen belaufen sich auf 152,89 € pro Tonne.
Zur Förderung der Verwertung wird für die Anlieferung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum eine Gebühr von 128,90 € pro Tonne vorgeschlagen. Die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle wird auf 95,01 € pro Tonne festgelegt, wobei die Kostensteigerung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken auf 6,1 % begrenzt wurde. Für die Verwertung von Garten- und Parkabfällen wird ein Betrag von 61,40 € pro Tonne festgesetzt.
Die Gebühr für die Verwertung von Altpapier (PPK) wird auf 12,36 € pro Tonne festgesetzt, was einer Kostensteigerung von 18,04 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zudem sieht die Vorlage die Erhebung spezieller Entgelte für getrennt angelieferte Abfälle wie Altholz und Altmetalle vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung entsprechend den neuen Festsetzungen zu ändern.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20220410100120
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221018110127-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221102134845-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20221018110127-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20221018110127-3