Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 04.11.2021: Erweiterung des Handlungsrahmens 'Nachhaltiges Vest' um die Entwicklung kreisweit vergleichbarer Konzeptionen der sozialräumlichen Quartiersentwicklung

2022/014 05.01.2022 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Kreistagsfraktion hat einen Antrag gestellt, den Handlungsrahmen „Nachhaltiges Vest“ um die Entwicklung kreisweiter, vergleichbarer Konzeptionen zur sozialräumlichen Quartiersentwicklung zu erweitern. Ziel ist es, die bisherigen Aktivitäten zu ergänzen und Synergieeffekte zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen zu fördern.

Die Vorlage erläutert, dass Quartiersentwicklung ein zentraler Bestandteil städtebaulicher Prozesse ist, um strukturellen Herausforderungen in Stadtteilen zu begegnen. Während die konkrete Umsetzung und die Nutzung von Landes- und Bundesfördermitteln, wie etwa dem Programm „Zusammen im Quartier“ oder dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“, primär Aufgabe der Städte sind, unterstützt der Kreis Recklinghausen die sozialräumliche Arbeit der Kommunen bereits in verschiedenen Bereichen, etwa durch das Jobcenter oder gemeinsame Bildungskonzepte.

Der Antrag sieht vor, im Rahmen der sozialen Nachhaltigkeit des „Nachhaltigen Vest“ eine gemeinsame Konzeption zu erstellen, die eine engere Zusammenarbeit zwischen Kreis und Städten ermöglicht. Dabei sollen auch Möglichkeiten zur Entwicklung von Best-Practice-Beispielen geprüft werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung zu beauftragen, ein entsprechendes Konzept für die Förderung und Unterstützung einer sozialräumlichen Quartiersentwicklung vorzulegen. Dieses Konzept soll zudem die möglichen haushalterischen Auswirkungen für die Folgejahre aufzeigen. Die Federführung für die Umsetzung soll, im Falle einer Zustimmung, durch den zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente