Gründung einer Trägergemeinschaft zur Einführung eines Telenotarztsystems
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/103 sieht die Gründung einer Trägergemeinschaft zur Errichtung und zum Betrieb eines Telenotarztsystems vor. Die Trägergemeinschaft soll die Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf sowie die Stadt Münster umfassen, wobei die Stadt Münster als Kernträger und Standort der Telenotarztzentrale fungieren soll. Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung dieser Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte, eine flächendeckende Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat zudem das Ziel formuliert, Telenotarztsysteme in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.
Die Finanzierung des Systems erfolgt über die Krankenkassen. Die Stadt Münster führt Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Erstattung der Betriebskosten. Die Mitglieder der Trägergemeinschaft erstatten der Stadt Münster die auf sie entfallenden nachgewiesenen Betriebskosten der Zentrale. Die jährlichen Betriebskosten der Zentrale in Münster werden auf etwa 1.350.000 Euro geschätzt, wobei der Anteil für den Kreis Recklinghausen bei circa 360.000 Euro liegt. Die Kosten für die Ausrüstung der Rettungsmittel und der Leitstellen tragen die Mitglieder selbst. Gemäß den geltenden Erlassen können die Kosten im Kreis Recklinghausen auf die Träger der Rettungswachen umgelegt und über Rettungsdienstgebühren refinanziert werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20220508100104
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220805094301-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220805094302-1