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Berichtsvorlage

Bericht über den Einsatz von Pflegefachkräften in der Hilfe zur Pflege

2022/019 07.01.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2022/019 des Landrats informiert den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Tätigkeiten der Pflegefachkräfte im Bereich der Hilfe zur Pflege. Seit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze I bis III und der damit verbundenen Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs übernimmt der Fachdienst 56 des Kreises seit 2017 spezifische Aufgaben mit eigenem Personal.

Ein wesentlicher Aufgabenbereich umfasst die Feststellung des pflegerischen Bedarfs in der ambulanten Pflege. Die Fachkräfte erstellen hierzu Stellungnahmen, die entweder durch Vor-Ort-Besuche oder nach Aktenlage erfolgen. Während die Anzahl der Besuche in den Jahren 2017 bis 2020 rückläufig war, stieg die Anzahl der Beurteilungen nach Aktenlage an, was unter anderem auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Heimnotwendigkeit im stationären Bereich, um das Ziel „Ambulant vor Stationär“ zu unterstützen. Da der Medizinische Dienst keine Aussagen zur Notwendigkeit vollstationärer Pflege mehr trifft, bewerten die Pflegefachkräfte des Kreises die Situation, um einen Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Zudem führen die Fachkräfte seit 2021 Beratungen für Personen durch, die zwar Pflegegeld beziehen, aber nicht pflegeversichert sind.

Finanziell führt die präzise Ermittlung des Bedarfs zu Anpassungen bei den Leistungen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz langfristig mit einer höheren Nachfrage nach Heimpflegeplätzen zu rechnen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 207 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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