Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

KIM - Fortführung des Landesförderprogrammes KIM unter den geänderten Fördermodalitäten in 2022

2022/020 07.01.2022 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen legt eine Beschlussvorlage zur Fortführung des Landesförderprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM) vor. Hintergrund ist die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW, die zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz sieht eine dauerhafte Verstetigung und Förderung des KIM auf Landes- und Kommunalebene vor.

Die Vorlage sieht vor, die Teilnahme am Förderprogramm unbefristet fortzusetzen. Im Bereich des Case-Managements sollen sieben der im Stellenplan 2022 vorsorglich acht eingerichteten Stellen genutzt werden. Eine Besetzung erfolgt dabei nur, sofern die Aufgaben nicht an Träger der freien Wohlfahrt übertragen werden. Eine Weitergabe der Stellen an Wohlfahrtsverbände wird in Betracht gezogen, sofern dadurch ein Mehrwert generiert und Doppelstrukturen vermieden werden.

Mit der dauerhaften Fortführung des KIM ist die Entfristung der aktuell 22 bei der Kreisverwaltung vorgesehenen Stellen sowie der entsprechenden Arbeitsverträge verbunden. Der Kreis übernimmt dabei die verbleibenden Eigenanteile an den Personalkosten, die nach Abzug der Landesförderung anfallen. Zur Deckung des kalkulierten Eigenanteils für das Jahr 2022 sollen Restmittel aus der Integrationspauschale in Höhe von rund 187.000 Euro verwendet werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entfristung zur Verbesserung der Wettbewerbsposition bei der Personalakquise notwendig ist.

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