Pflegebedarfsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/021 des Kreisausschusses befasst sich mit der Pflegebedarfsplanung im Kreisgebiet. Es wird vorgeschlagen, für das Jahr 2022 vorerst von einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung abzusehen. Eine solche Planung würde nach den gesetzlichen Grundlagen des Alten- und Pflegegesetzes dazu führen, dass neu geschaffene teil- und vollstationäre Pflegeplätze keine Förderung der Investitionskosten erhalten, sofern eine Bedarfsbestätigung fehlt.
Die Verwaltung legt dar, dass in den Jahren 2016 bis 2020 eine verbindliche Planung beschlossen worden war. Aufgrund von mangelnden Bewerbungen bei einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Jahr 2020 konnten bestehende Bedarfe jedoch nicht vollständig gedeckt werden. Eine Auswertung der aktuellen Daten ergab keine wesentliche Änderung der Bedarfssituation, wobei Langzeitprognosen bis zum Jahr 2040 einen Bedarf an insgesamt 18 neuen Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet aufzeigen.
Die Verwaltung plant, die Planung zum Sitzungstermin im Herbst zu aktualisieren. Zudem soll die Bedarfslage für teil- und stationäre Pflegeeinrichtungen weiterhin jährlich durch die Auswertung und Analyse aktueller Daten ermittelt und im zuständigen Ausschuss beraten werden. Dies ermöglicht eine Anpassung der Vorgehensweise, falls sich die Situation etwa durch das Auslaufen von Übergangsregelungen zu Doppelzimmern in Pflegeeinrichtungen verändert. Die Empfehlung zur vorläufigen Aussetzung der verbindlichen Planung wurde in der Sozialdezernentenkonferenz mit einer Mehrheit von neun Stimmen bei einer Enthaltung übernommen.
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