Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Ausschreibung der Strom- und Erdgasbelieferung für die Liegenschaften des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2023

2022/022 07.01.2022 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen bereitet eine europaweite Neuausschreibung für die Strom- und Erdgasbelieferung der kreiseigenen Liegenschaften ab dem 1. Januar 2023 vor. Die Ausschreibung umfasst die Lieferjahre 2023 bis 2025 mit einer preisgleitenden Verlängerungsoption für das Jahr 2026. Wie in vorangegangenen Zeiträumen soll die Beschaffung in Kooperation mit der Stadt Recklinghausen durchgeführt werden, wobei die Federführung bei der Stadtverwaltung liegt.

Für die Strombeschaffung wird vorgeschlagen, regional produzierten Ökostrom prioritär zu behandeln. Dabei soll Strom aus Erzeugungsanlagen im Umkreis von 50 km bevorzugt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Sollten die Konditionen für Regionalstrom nicht angemessen sein, soll die Beschaffung von marktüblichem Ökostrom mit Herkunftsnachweisen erfolgen. Bei der Erdgasbelieferung liegt der Fokus auf der Sicherstellung des günstigsten Preises.

Zur Durchführung des Verfahrens wird ein externes Fachbüro hinzugezogen, dessen Kosten anteilig vom Kreis und der Stadt getragen werden. Für den Kreis werden Kosten in Höhe von etwa 9.000 Euro erwartet. Die Ausschreibung wird in mehrere Lose unterteilt, um den unterschiedlichen Anforderungen der Verbrauchsstellen gerecht zu werden. Die notwendigen Mittel für die Energiekosten werden in der Budgetplanung des zuständigen Fachdienstes für den Haushalt 2023 berücksichtigt. Durch den Bezug von Ökostrom sollen die CO2-Emissionen der Liegenschaften reduziert werden.

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