Pflegebedarfsplanung 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/129 des Landrats befasst sich mit der Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2023. Es wird vorgeschlagen, vorerst von einer verbindlichen Pflegeplanung für das Jahr 2023 abzusehen. Stattdessen soll die Bedarfslage für das Jahr 2024 spätestens im Herbst 2023 aktualisiert werden, sobald die neuen Pflegestatistiken von IT.NRW vorliegen.
Die Grundlage für die Planung ist eine durch den Kreistag beschlossene jährliche Überprüfung des prognostizierten Bedarfs an vollstationären Pflegeeinrichtungen. Seit 2021 wurde aufgrund der absehbaren Bedarfe auf eine verbindliche Planung verzichtet. Die aktuelle Analyse basiert auf der aktuellen Bevölkerungsstatistik, während die Pflegestatistik erst zum Jahresende 2022 aktualisiert wird.
Die Langzeitprognose zeigt eine Veränderung der Bedarfe bis zum Jahr 2040 auf. Nach aktuellen Berechnungen werden bis zu diesem Zeitpunkt 20 statt der bisher angenommenen 18 Einrichtungen benötigt. Zudem ist ein Vorziehen der Realisierung von Einrichtungen notwendig, da die Bevölkerungsstatistik einen Anstieg der zu erwartenden Pflegebedürftigen in stationärer Pflege ausweist. In die Analyse flossen bereits bekannte Bauvorhaben, Veränderungen in der Pflegelandschaft sowie das Monitoring der unbelegten Plätze aus dem „Heimfinder NRW“ ein. Obwohl für den Zeitraum von 2023 bis 2025 noch ein Überhang an Pflegeplätzen zu erwarten ist, hat dieser Überhang seit der letzten Datenauswertung abgenommen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221010100130