Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Rettungshubschraubers 'Christoph 9'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ strebt eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an. Der Kreis Recklinghausen ist als Träger des Rettungsdienstes Mitglied dieser Gemeinschaft, deren Einsatzbereich unter anderem das Stadtgebiet Gladbeck umfasst.
Gegenstand der Neufassung ist die Umstellung der Finanzierung von einem Entgeltsystem auf ein Gebührensatzungsmodell. Während die Kosten bisher über Entgelte abgerechnet wurden, soll künftig die Erhebung über eine Gebührensatzung gemäß dem Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Grundlage bilden. Dies ermöglicht es dem Kernträger, die Kosten der Luftrettung nach den üblichen Standards des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen zu kalkulieren und dabei auch Verluste aus Vorjahren zu berücksichtigen.
Hintergrund der Neuregelung ist zudem die Klärung der finanziellen Verantwortung nach einem Defizit von 4,34 Millionen Euro im Zeitraum von 2007 bis 2020. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens unter Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein Vorschlag verabschiedet, wonach die Stadt Duisburg als Kernträger 50 Prozent der Verluste trägt und die restlichen 50 Prozent auf die übrigen Mitglieder der Trägergemeinschaft verteilt werden. Die Stadt Duisburg hat zudem zugesagt, bis zur vollständigen Umstellung des Abrechnungsverfahrens jeweils die Hälfte der anfallenden Defizite zu übernehmen. Der vorliegende Entwurf der Änderung enthält neben redaktionellen Anpassungen auch inhaltliche Klarstellungen zum Verfahren der Gebührensatzung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221104100047
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220411154434-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220411154435-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220411154435-2