Korporative kommunale Mitgliedschaft des Kreis Recklinghausen bei 'Transparency International Deutschland e.V'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/136 sieht vor, dass der Kreistag den Landrat ermächtigt, die korporative kommunale Mitgliedschaft des Kreises Recklinghausen bei Transparency International Deutschland e.V. zu beantragen. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft soll der Landrat die erforderliche Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. Die Vertretung des Kreises sowie die Koordination und Pflege der Mitgliedschaft sollen durch die Antikorruptionsbeauftragten erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Mitgliedschaft. Zwar ist eine solche Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich, da der Kreis bereits durch bestehende Dienstanweisungen und organisatorische Maßnahmen die Einhaltung geltender Gesetze und Regelungen sicherstellt. Eine Mitgliedschaft würde jedoch den Erfahrungsaustausch mit anderen Verwaltungen erleichtern und die Informationslage zu rechtlichen und politischen Entwicklungen im Bereich der Korruptionsprävention verbessern. Zudem wird ein Nutzen für die Außenwahrnehmung gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen erwartet.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung, die alle drei Jahre erneuert werden muss. Der Kreis muss zudem ein effizientes Compliance-Management-System nachweisen und die Motive für die Mitgliedschaft in einem Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern von Transparency Deutschland darlegen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für korporative Mitglieder beträgt maximal 6.250 Euro und wirkt sich auf die Kreisumlage aus.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221110100137
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221012071243-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221020075418-0