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Berichtsvorlage

Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne und der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen (Innenbereichsverordnung)

2022/049 12.04.2022 Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2022/049 des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Umwelt befasst sich mit der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Innenbereich des Kreises Recklinghausen. Die aktuelle Innenbereichsverordnung, die auf Beschluss des Kreistags vom 29. September 2003 basiert, tritt nach einer Geltungsdauer von 20 Jahren am 2. Dezember 2023 außer Kraft.

Die Verwaltung führt aus, dass die Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb von Bebauungsplänen und bebauten Ortsteilen dazu dient, den Schutz von Objekten wie alten Bäumen zu gewährleisten. Dies soll insbesondere zur Stabilisierung des Innenklimas in versiegelten Gebieten sowie zum Erhalt des Stadtbildes beitragen. Durch die Verordnung können Verbote festgelegt werden, um Schäden an den Schutzobjekten abzuwenden. Die untere Naturschutzbehörde übernimmt dabei Kontrollaufgaben, was zur Entlastung privater Eigentümer beitragen und unprofessionelle Pflegemaßnahmen oder Fällungen verhindern soll.

Für das weitere Verfahren ist eine Überprüfung der bestehenden Schutzwürdigkeit vorgesehen, da von den ursprünglichen 63 Naturdenkmalen bereits 22 aufgrund von Absterben oder verkehrssicherungstechnischen Gründen nicht mehr vorhanden sind. Der geplante Prozess umfasst die Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen, des Naturschutzbeirates sowie der Öffentlichkeit zur Einreichung neuer Vorschläge. Nach der Auswertung und Begutachtung durch die untere Naturschutzbehörde soll der Entwurf der neuen Verordnung öffentlich offengelegt und überarbeitet werden. Die Vorlage zum Beschluss durch den Kreistag ist für das Frühjahr oder den Sommer 2023 vorgesehen.

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