Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) für den Baustein 3 -Ausländer- und Einbürgerungsbehörden-
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/052 sieht die dauerhafte Fortsetzung der Teilnahme am Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) für den Baustein 3 vor. Dieser Baustein umfasst die rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen innerhalb der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden des Kreises Recklinghausen, welche die Aufgaben für die Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop wahrnimmt. Grundlage für diesen Vorschlag ist das zum 1. Januar 2022 geänderte Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine generelle Verstetigung und Förderung des KIM durch das Land vorsieht.
Im Zuge der erweiterten Förderung soll im Fachdienst Ordnung eine weitere Vollzeitstelle unter Nutzung einer vorhandenen Projektreservestelle unterjährig besetzt werden. Für den Stellenplan 2023 ist die Einrichtung einer entsprechenden Stelle vorgesehen. Die dauerhafte Fortsetzung des KIM im Fachdienst Ordnung ist mit der Entfristung der aktuell zwei vorhandenen Stellen sowie der Übernahme der verbleibenden Eigenanteile an den Personalkosten durch den Kreis Recklinghausen verbunden. Während das Land Personalkosten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle bezuschusst, verbleibt nach Abzug der Landesförderung ein jährlicher Eigenanteil des Kreises von insgesamt 33.400 Euro für die beiden Stellen in der Eingruppierung EG 9c.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221304100051