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Beschlussvorlage

Angekündigte Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) - Personalbedarf WTG Behörde

2022/055 14.04.2022 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/055 sieht die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2023 für die WTG-Behörde des Fachdienstes Betreuungsstelle, Seniorenangelegenheiten und Integration vor. Die personelle Aufstockung umfasst eine Verwaltungskraft sowie eine Pflegefachkraft. Ziel ist es, den Personalbedarf infolge der angekündigten Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) zum 1. Januar 2023 zu decken.

Die WTG-Behörde ist für die ordnungsrechtliche Prüfung von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig. Durch die Gesetzesänderung erweitert sich der Aufgabenbereich um die Prüfung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, wodurch die Anzahl der zu prüfenden Einrichtungen um 19 steigt. Zudem entstehen neue Aufgabenschwerpunkte in den Bereichen Gewaltschutz und der Umgang mit herausforderndem Verhalten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfquote aufgrund steigender Fallzahlen und personeller Fluktuation bereits in der Vergangenheit eine Herausforderung darstellte. Um die gesetzlichen Vorgaben und die mit der Bezirksregierung vereinbarte Zielvereinbarung zu erfüllen, wird die Schaffung der Stellen beantragt. Zur Überbrückung bis zum neuen Stellenplan soll die Besetzung der Stellen bereits unterjährig durch die Nutzung nicht besetzter Stellenanteile aus dem Stellenplan 2022 ermöglicht werden.

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