Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/060 behandelt die Stellungnahme des Kreises Recklinghausen zum überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Ruhr. Im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wurden die Planunterlagen aufgrund zahlreicher Anregungen sowie Anpassungen an den Landesentwicklungsplan NRW grundlegend überarbeitet. Der neue Entwurf weist eine deutlich reduzierte Anzahl an Zielen und Grundsätzen auf.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Regionalverband viele Anregungen der kreisangehörigen Städte umgesetzt hat. Dazu zählen die Streichung von Redundanzen zum Landesentwicklungsplan, die Nutzung aktuellerer Daten zum Siedlungsflächenmonitoring sowie die Senkung der Ansiedlungsschwelle an regionalen Kooperationsstandorten von 8 auf 5 Hektar. Zudem wurde auf die zwingende Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten verzichtet.
Gleichzeitig wurden Forderungen des Kreises abgelehnt. Der Regionalverband sieht von einer Aktualisierung der Datengrundlagen für den Siedlungsflächenbedarf sowie einer Verlängerung des Planungshorizonts auf 25 Jahre ab, verweist jedoch auf künftige Evaluationsmöglichkeiten. Auch die Forderung nach einer umfassenden Alternativenprüfung für die im Kreis Recklinghausen ausgewiesenen Deponiestandorte wurde nicht berücksichtigt. Die vorliegende Stellungnahme des Kreises wurde gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten erarbeitet und umfasst sowohl öffentliche Belange als auch stadtentwicklungspolitische Positionen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221404100059
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220414142611-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220422104145-0