Einrichtung einer Projektstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2022/150 informiert den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Einrichtung einer Projektstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Recklinghausen. Das völkerrechtliche Übereinkommen des Europarates dient der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt und ist seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Bundesrecht. Dieses verpflichtet alle staatlichen Ebenen zur Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt sowie zur Bereitstellung von Schutz und Unterstützung.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Kreistags vom 17. Mai 2021 wurde eine Projektstelle geschaffen, um die lokalen Hilfesysteme im Rahmen dieser Vorgaben zu koordinieren. Die Projektstelle ist dezentral organisiert und wird durch jeweils hälftige Stellenanteile bei den Frauenberatungsstellen in Recklinghausen und Marl besetzt. Die entsprechenden Vereinbarungen mit den Beratungsstellen wurden im Frühjahr 2022 getroffen, und die Stellen sind seit Juni bzw. Juli 2022 mit Projektmitarbeiterinnen besetzt.
Die Aufgaben der Projektstelle umfassen den Aufbau eines Netzwerks an Schutz- und Hilfestrukturen sowie die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, um ein gemeinsames Verständnis von geschlechterspezifischer Gewalt zu etablieren. Im Rahmen der Ausschusssitzung ist zudem vorgesehen, dass die Projektmitarbeiterinnen ihre Arbeit vorstellen. Aus den Zielen der Konvention werden weitere Handlungsfelder abgeleitet, für die konkrete Maßnahmen definiert werden sollen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221410100151
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221014101521-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221014101521-1