Bestellung eines Schriftführers und einer Stellvertreterin für den gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 69 bis 72 für die Landtagswahl 2022 (Recklinghausen I bis IV)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage Nummer 2022/030 wird dem gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 69 bis 72 des Kreises Recklinghausen die Bestellung eines Schriftführers sowie einer Stellvertreterin vorgeschlagen. Dieser Vorgang betrifft die Durchführung der Landtagswahl 2022 für die Wahlkreise Recklinghausen I bis IV.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden der Paragraph 10 Absatz 3 Satz 6 des Landeswahlgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie die Paragraphen 41 Absatz 4 und 37 der Kreiswahlordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß diesen Bestimmungen obliegt dem Ausschuss die Aufgabe, den Schriftführer zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt für diese Funktionen die Bestellung eines Mitarbeiters zum Schriftführer und einer Mitarbeiterin zu dessen Stellvertreterin vor. Der Beschlussvorschlag liegt dem gemeinsamen Kreiswahlausschuss zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 110 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221703100029