Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer und des Schriftführers des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 69 bis 72 für die Landtagswahl 2022 (Recklinghausen I bis IV)

2022/031 17.03.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage Nummer 2022/031 wird dem gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 69 bis 72 des Kreises Recklinghausen ein Beschluss zur Verpflichtung der beteiligten Personen vorgelegt. Der Gegenstand der Vorlage betrifft die Landtagswahl 2022 für die Wahlkreise Recklinghausen I bis IV.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie der Schriftführer des gemeinsamen Kreiswahlausschusses verpflichtet werden. Diese Maßnahme stützt sich auf die Bestimmungen des § 3 Absatz 3 der Landeswahlordnung NRW. Demnach obliegt dem Vorsitzenden die Aufgabe, die Beisitzerinnen und Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über Tatsachen zu verpflichten, die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies umfasst insbesondere alle Angelegenheiten, die dem Wahlgeheimnis unterliegen. Die Vorlage dient somit der formellen Sicherstellung der ordnungsgemäßen und vertraulichen Durchführung der Wahlfunktionen innerhalb des Ausschusses.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente