Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2023 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Einbringung des Haushalts 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 19. September 2022 wird die Beschlussvorlage 2022/107 zur Einbringung des Haushalts 2023 des Kreises Recklinghausen behandelt. Der Landrat legt dem Gremium den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie die dazugehörigen Anlagen vor. Die Unterlagen umfassen unter anderem einen Vorbericht, den Haushaltsplanentwurf mit Budgetierungsleitlinien, den Budgetplan, den Produktplan sowie den Stellenplan.
Gegenstand der Vorlage ist zudem das Verfahren zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte gemäß § 55 der Kreisordnung NRW. Im Rahmen der Benehmensherstellung wurden die Städte aufgefordert, Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Entwurf des Kreishaushalts bis zum 13. September 2022 einzureichen. Die wesentlichen Haushaltsansätze sowie die Zahllasten der kreisangehörigen Städte wurden bereits in einer Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 30. Juni 2022 erörtert.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, sowohl die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte als auch den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Die entsprechenden Unterlagen werden als Tischvorlage ausgelegt.
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