Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2020 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene beschließen. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Satzung vom 27.09.2010 aufzuheben und die neue Regelung rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft zu setzen. Ziel der Neuregelung ist es, Gebührensätze festzulegen, die die tatsächlich entstandenen Kosten für die Fleischbeschau decken.
Bisher wurden für das Jahr 2019 lediglich Mindestgebühren in Höhe von 1,00 Euro erhoben. Auf Grundlage der Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 werden nun spezifische Sätze für die Fleischbeschau von Schweinen beantragt. Für den Schlachthof der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick ist ein Satz von 1,31 Euro pro Schwein vorgesehen, während für den Schlachthof Recklinghausen GmbH ein Satz von 3,00 Euro pro Schwein festgesetzt werden soll.
Durch die Anpassung der Sätze ergibt sich ein Nachforderungsbedarf gegenüber den Betrieben. Von der Westfleisch Erkenschwick GmbH wird eine Gesamtsumme von 824.887,06 Euro nachgefordert, vom Schlachthof Recklinghausen eine Summe von 709.784,00 Euro. Die Verwaltung begründet die Erhebung mit der Notwendigkeit der Kostendeckung sowie der Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben, um eine zusätzliche Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 sowie das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220819061919-0
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