Verfahren zur Wahl der Kreisdirektorin / des Kreisdirektors
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/158 des Landrates regelt das Verfahren zur Neubesetzung der Positionen der Kreisdirektorin bzw. des Kreisdirektors sowie der Kämmerin bzw. des Kämmerers im Kreis Recklinghausen. Da die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers am 30. Juni 2023 endet, sieht die Vorlage vor, die Stellen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auszuschreiben.
Der Vorschlag umfasst die Zustimmung des Kreistags zur beigefügten Stellenausschreibung. Um die Suche und Ansprache geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten zu unterstützen, soll eine externe Personalberatungsagentur beauftragt werden. Die Wahl der Kreisdirektorin oder des Kreisdirektors ist für die erste Kreistagssitzung im Jahr 2023 vorgesehen.
Die rechtlichen Anforderungen für die Besetzung der Stelle als allgemeine Vertretung des Landrates beinhalten unter anderem die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2 sowie mehrjährige praktische Erfahrung in einer entsprechenden hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit. Zudem müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung als kommunaler Wahlbeamter erfüllt sein. Die endgültige Wahl der Person bedarf der Bestätigung durch die Bezirksregierung. Die Besetzung der Kämmererfunktion ist im Rahmen der bisherigen Verwaltungspraxis mit der Position der Kreisdirektion verknüpft. Die damit verbundenen Auswirkungen auf den Stellenplan und den Haushalt sind im Rahmen der Planung vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20221910100159
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221115105838-0