Finanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2022/036 thematisiert die finanzielle Situation der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die Verwaltung weist darauf hin, dass die steigenden Ausgaben für diese Leistungen die finanzielle Belastbarkeit der Mitgliedskörperschaften, insbesondere in der Metropole Ruhr, zunehmend beanspruchen.
Ursächlich für den Ausgabenaufwuchs sind laut Vorlage neben demografischen Entwicklungen und medizinischem Fortschritt vor allem die Kostenfolgen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die schrittweise Umsetzung des Gesetzes seit 2017 führt zu neuen Leistungsansprüchen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Zudem beeinflusst die Tarifentwicklung die Personalkosten, die etwa 80 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.
Die Finanzierung der Eingliederungshilfe erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die Kommunen. Da die Ausgaben des LWL im Jahr 2021 die Prognosen um rund 100 Millionen Euro überschritten haben, ist die Ausgleichsrücklage des Verbandes auf etwa 75 Millionen Euro gesunken. Dies führt dazu, dass künftige Fehlbedarfe ab dem Haushaltsjahr 2024 über die Landschaftsumlage auf die Mitgliedskörperschaften umgelegt werden müssen. Für den Kreis Recklinghausen wird ein jährlicher Kostenanteil von mehr als 7 Millionen Euro aus den steigenden Ausgaben im LWL-Haushalt prognostiziert. Die Landschaftsumlage des Kreises wird voraussichtlich im Jahr 2023 die Marke von 200 Millionen Euro überschreiten.
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