Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/111 des Kreistags befasst sich mit der Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2021. Der Entwurf umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang, die Kapitalflussrechnung sowie den Eigenkapitalspiegel und wird durch einen Gesamtlagebericht ergänzt.
Obwohl gesetzliche Regelungen nach dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses ermöglichen, beabsichtigt die Kreisverwaltung, an der Erstellung des Abschlusses festzuhalten. Ziel des Verfahrens ist es, ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Recklinghausen zu vermitteln. Dabei werden die ausgegliederten, verselbständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengeführt, um die Aufgabenwahrnehmung des Kreises inklusive seiner Beteiligungen darzustellen.
Die Grundlage für den Entwurf bilden der Jahresabschluss der Kernverwaltung sowie die geprüften Jahresabschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen. Der Kreistag soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung gemäß der Kommunalverfassung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein Auftrag zur Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bereits erteilt. Nach Abschluss der Prüfung wird der Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eckdaten des Abschlusses liegen der Vorlage bei, und die vollständigen Daten werden den Fraktionen sowie den Mitgliedern des Kreistags in Papierform und auf Datenträgern zur Verfügung gestellt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220824094419-0