11. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/063 wird die 11. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung des Gebührentarifs, der für die Erhebung von Gebühren bei Verwaltungsleistungen des Kreises Anwendung findet, sofern keine speziellen Gebührenregelungen bestehen. Die letzte Anpassung der Satzung erfolgte im November 2018.
Die Verwaltung begründet die Anpassung damit, dass die aktuellen Gebührensätze die entstandenden Ausgaben in bestimmten Verwaltungsbereichen nicht mehr vollständig decken. Durch die Aktualisierung soll die Kostenentwicklung berücksichtigt werden, um eine vollständige Kostendeckung bei der Erbringung der jeweiligen Verwaltungsleistungen sicherzustellen.
Die Änderungen betreffen konkret die Gebührenhöhe für Abschriften, Bescheinigungen, Fotokopien und Gutachten in der allgemeinen Verwaltung sowie in der Schulverwaltung. Zudem werden die Gebühren für Prüfungen von Verbänden, Einrichtungen und Stiftungen durch das Rechnungsprüfungsamt angepasst. Ein weiterer Punkt der Neuregelung umfasst die Gebühren für die Erteilung von Förderzusagen im Bereich des Wohnungswesens und der Städtebauförderung, insbesondere bei Eigentumsmaßnahmen, investiven Maßnahmen im Bestand sowie im Mietwohnungsbau. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kreisausschuss sowie im Kreistag vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20222704100062
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220427125812-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220427125836-0