Richtlinie für Kapitalanlagen des Kreises Recklinghausen - Anlagerichtlinie -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/064 des Kreisausschusses sieht eine Änderung der Anlagerichtlinie des Kreises Recklinghausen vor. Ziel der Anpassungen ist es, die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2018 auf Basis eines Vergleichs mit den Richtlinien anderer Kommunen redaktionell zu überarbeiten. Damit soll ein ordnungsgemäßer Ablaufprozess bei der Anlage von Kapital sichergestellt werden.
Im Rahmen des Haushaltsplans für das Jahr 2022 wurden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Finanzanlagen geschaffen, um Verwahrentgelten vorzubeugen oder diese gegenfinanzieren zu können. Hierfür sind Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro veranschlagt, wobei der Erwerb der Anlagen derzeit in Vorbereitung ist.
Eine wesentliche inhaltliche Änderung betrifft die Begrenzung der Aktienquote. Diese soll bei Kapitalanlagen auf maximal 30 Prozent der jeweiligen Anlage beschränkt werden. Diese Beschränkung bezieht sich auf die einzelne Kapitalanlage und dient der Risikominderung im Vergleich zu einer Beschränkung auf die Gesamtheit aller Anlagen. Zudem wird durch die Festlegung des Abschlusszeitpunkts der jeweiligen Kapitalanlage als Maßstab für die Erfolgsmessung eine höhere Rechtssicherheit beim Erwerb von Finanzanlagen angestrebt. Der Kreistag wird angehalten, die Änderungen gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20222704100063
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220427141330-0