Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2023 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 liegt dem Kreistag eine Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung vor. Die Vorlage umfasst die Berücksichtigung der Stellungnahme der kreisangehörigen Städte, die im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung NRW abgegeben wurde. Die Städte haben keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben.
In ihrer Stellungnahme thematisieren die kreisangehörigen Städte die finanzielle Lage ihrer Kommunen und bitten den Kreis um Unterstützung beim Haushaltsausgleich. Dabei wird die Absicht des Kreises begrüßt, die Erhöhung der Erträge aus Schlüsselzuweisungen um 11,0 Millionen Euro über eine Senkung der Kreisumlage an die Städte weiterzugeben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Entwicklung der Umlagelast durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die Städte fordern den Kreis auf, sich gegenüber dem LWL für eine moderate Gestaltung der Landschaftsumlage einzusetzen. Für den Haushalt 202<0xE2><0x80><0xAF>13 ist eine Erhöhung der Zahllast um 16,7 Millionen Euro vorgesehen, die über die Ausgleichsrücklage kompensiert werden soll. Sollte der endgültige Beschluss des LWL zu einer geringeren Belastung führen, wird der Differenzbetrag bei der Kreisumlage 2023 mindernd berücksichtigt.
Zudem wird die Isolierung von Haushaltsbelastungen infolge der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine thematisiert. Die Verwaltung hat hierfür im Rahmen einer Nebenrechnung Belastungen in Höhe von 17,27 Millionen Euro planerisch isoliert. Der Kreistag soll die Haushaltssatzung 2023 auf Basis des vorliegenden Entwurfs und der beigefügten Änderungen beschließen.
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