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Berichtsvorlage

Auswirkungen der Fluchtbewegung aufgrund des Krieges in der Ukraine auf den Haushalt des Kreises Recklinghausen (Sachstandsbericht per 30. September 2022)

2022/162 27.10.2022 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2022/162 zum Stand des 30. Septembers 2022 legt die finanziellen Auswirkungen der Fluchtbewegung aus der Ukraine auf den Haushalt des Kreises Recklinghausen dar. Im betrachteten Zeitraum verzeichnete die Kreisverwaltung Finanzbedarfe in Höhe von rund 567.000 Euro, während Finanzentlastungen in Höhe von etwa 1,57 Millionen Euro bereitstanden. Dieser positive Finanzsaldo resultiert aus pauschal geleisteten Entlastungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerechnet werden.

Die Ausgaben für die Unterkunft, insbesondere für die Nutzung und den Rückbau einer Sporthalle, beliefen sich auf rund 487.000 Euro. Im Bereich der Hilfeleistungen fielen Kosten für medizinische Untersuchungen, Impfeinsätze, Dolmetscher sowie die Förderung lokaler Initiativen in Höhe von etwa 56.000 Euro an. Die Finanzentlastungen durch den Bund, die als fachbezogene Pauschale gewährt wurden, überstiegen die bisherigen Bedarfe zum Stichtag um rund eine Million Euro.

Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) wurden zum Stichtag 4.011 Personen als Bedarfsgemeinschaften erfasst. Für die Kosten der Unterkunft wurden im Zeitraum von Juni bis September 2022 Mehraufwendungen von rund 1,5 Millionen Euro verzeichnet, wobei für das Gesamtjahr 2022 eine Belastung von etwa 4 Millionen Euro prognostiziert wird. Die künftige Kostenkompensation durch den Bund ist hierbei noch nicht abschließend geklärt.

Für die Eingliederungshilfe (SGB IX) wird durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine zusätzliche Belastung des Kernhaushalts prognostiziert, da die Kosten für Menschen mit Behinderungen voraussichtlich über die Landschaftsumlage umgelegt werden müssen. Insgesamt wird für das Haushaltsjahr 2022 keine dauerhafte Finanzbelastung im Kreishaushalt erwartet, da die anfallenden Kosten aufgrund der aktuellen Erlasslage erstattungsfähig sind.

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