Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/163 des Kreistags befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2021 sowie der Entlastung des Landrats. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible sowie die anschließende Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurden keine Anpassungen am Entwurf vorgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den geprüften Abschluss im November 2022 gebilligt und empfiehlt dem Kreistag die Feststellung sowie die Entlastung des Landrats.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 746.452.778,21 € und ein Eigenkapital von 190.709.426,23 € aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 33.356.633,23 € ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss nach der Beschlussfassung vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur der Kreisverwaltung zu stabilisieren. Nach dieser Zuweisung belaufen sich die Rücklagen auf 39.396.390,29 € in der Allgemeinen Rücklage, 151.187.761,87 € in der Ausgleichsrücklage sowie 125.274,07 € in der Sonderrücklage. Die Unterlagen werden den Fraktionen in Papierform sowie digital zur Verfügung gestellt. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20222710100164
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221116082416-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221028070013-0