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Beschlussvorlage

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberinnen bzw. der gewählten Bewerber in den Wahlkreisen 69 bis 72 (Recklinghausen I bis IV) für die Landtagswahl

2022/066 28.04.2022

✦ KI-Zusammenfassung

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 69 bis 72 im Kreis Recklinghausen hat im Rahmen der Sitzung am 23. Mai 2022 die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Landtagswahl behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 2022/066 diente als Beschlussvorlage zur offiziellen Bestätigung der Resultate in den Wahlkreisen Recklinghausen I bis IV.

Die Grundlage für diese Feststellung bildet eine Zusammenstellung der Stimmbezirksergebnisse, die durch den Kreiswahlleiter erstellt wird. Diesem Prozess geht eine Vorprüfung sämtlicher Wahlniederschriften durch den Kreiswahlleiter voraus, über deren Ergebnis in der Sitzung berichtet wurde. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist der Kreiswahlausschuss bei der Feststellung an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Eine darüber hinausgehende Prüfung ist nur im Hinblick auf rechnerische Berichtigungen zulässig. Sollten im Rahmen der Prüfung Bedenken gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände bestehen, ist dies in der Niederschrift des Ausschusses zu vermerken. Auf Basis der vorliegenden Zusammenstellung der Wahlergebnisse stellt der Ausschuss fest, welche Personen in den betreffenden Wahlkreisen als gewählt gelten.

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