Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen ab dem 01.01.2021 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen

2022/166 28.10.2022 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird um die Beschlussfassung einer Änderungssatzung gebeten, die rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene regelt. Ziel der Vorlage ist es, die Gebührensätze für die Fleischbeschau von Schweinen so anzupassen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten für die amtlichen Kontrollen gedeckt werden. Bisher wurden für das Jahr 2021 lediglich Mindestgebühren in Höhe von 1,00 Euro erhoben, was laut der Verwaltung nicht ausreichte, um die Kosten für Personal, Laboruntersuchungen und Verwaltung zu decken.

Auf Basis der Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 sieht die Vorlage neue Gebührensätze vor. Für den Schlachthof der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick wird ein Satz von 1,43 Euro pro Schwein festgesetzt, während für den Schlachthof Recklinghausen GmbH ein Satz von 2,96 Euro vorgesehen ist. Durch die Differenz zu den bereits gezahlten Mindestgebühren ergibt sich eine Nachforderung in Höhe von 1.086.180,00 Euro gegenüber der Westfleisch Erkenschwick GmbH sowie 743.130,08 Euro gegenüber der Schlachthof Recklinghausen GmbH.

Die Verwaltung begründet die Erhebung der kostendeckenden Gebühren mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben und dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, um eine zusätzliche Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 sowie das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

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