Finanzierung der Beratungsstellen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/087 sieht eine Erhöhung der finanziellen Zuwendungen für verschiedene Beratungsstellen im Kreis Recklinghausen vor. Hintergrund der Initiative sind steigende Betriebs- und Personalkosten sowie rückläufige Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, wodurch die bisherigen Mittel die Deckung der Pflichtaufgaben nicht mehr vollständig gewährleisten können.
Im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung wird vorgeschlagen, die Festbetragszuschüsse ab dem Jahr 2023 anzupassen. Die Förderung für pro familia Kreis Recklinghausen soll um 55.000 Euro erhöht werden. Für donum vitae Recklinghausen ist eine Aufstockung um 10.000 Euro vorgesehen, während der Zuschuss für die Beratungsstelle donum vitae Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck um 1.500 Euro steigen soll. Die bereits im Jahr 2021 beschlossene jährliche dynamische Anpassung der Förderbeträge an tarifliche Steigerungen bleibt von diesen Maßnahmen unberührt.
Zudem ist eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Sucht- und Drogenberatungsstellen beabsichtigt. Hierbei sollen die Mittel für die Jugend- und Drogenberatung Westvest um 35.000 Euro sowie für die DROB Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest um 35.000 Euro erhöht werden. Die Suchtberatungsstelle Castrop-Rauxel des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Herne soll eine Erhöhung um 7.718 Euro erhalten. Die Verwaltung führt aus, dass die bisherigen Einmalzahlungen lediglich kurzfristige Entlastungen darstellten und keine dauerhafte Sicherung des Betriebs ermöglichten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220729095550-0