Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl einer Kreisdirektorin bzw. eines Kreisdirektors

2023/040 02.02.2023 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2023/040 des Landrats zum Termin am 06.03.2023 befasst sich mit der Wahl einer Kreisdirektorin bzw. eines Kreisdirektors für den Kreis Recklinghausen. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung des Kreises obliegt dem Kreistag die Wahl der Person, die als allgemeine Vertretung des Landrats fungiert.

Nach der Entscheidung des Kreistags vom 19.09.2022, die entsprechende Stelle auszuschreiben, stehen für das Wahlverfahren drei formal geeignete Kandidaten zur Verfügung. Der amtierende Kreisdirektor hat sich für eine Wiederwahl beworben und steht gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Erneuerung seines Mandats zur Verfügung.

Die Vorstellung der Bewerber fand bereits in den Sitzungen des Ältestenrats und des Kreisausschusses statt. Zudem hatten die Fraktionen und Gruppen die Möglichkeit, die Kandidaten in ihren jeweiligen Sitzungen zu empfangen.

Die Wahl erfolgt in einer öffentlichen Sitzung für eine Amtszeit von acht Jahren. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Kreisordnung. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

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