Finanzierung Suchtberatungsstellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Finanzierung von Suchtberatungsstellen vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Zusatzförderung pro Fachkraft von derzeit 7.030 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll der Personalkostenzuschuss für erforderliche Psychologenstellen von rund 45.751 Euro auf etwa 87.750 Euro pro Fachkraft angehoben werden. Um die Kosten für Verwaltungs- und Reinigungspersonal abzudecken, soll zudem ein neuer Zuschuss von bis zu 12.500 Euro pro Beratungsstelle eingerichtet werden.
Die Vorlage begründet diese Maßnahmen mit steigenden Kosten in den Bereichen Personal, Energie und Immobilien sowie mit einem erhöhten Aufwand für Dokumentation und Datenschutz. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Landesförderung seit 2006 unverändert geblieben ist. Die Anpassungen sollen die Finanzierung spezialisierter Leistungen, wie der ambulanten Rehabilitation, sicherstellen und den Anforderungen durch die bevorstehende Legalisierung von Cannabis Rechnung tragen. Durch die vorgeschlagene Änderung würden sich die Gesamtkosten für die Förderung der sieben Suchtberatungsstellen im Kreis von rund 818.000 Euro auf etwa 1,18 Millionen Euro erhöhen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sollen entsprechend angepasst werden.
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